Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings musst du während des Antrags und der Einreichung deiner Unterlagen der Halter des Fahrzeugs sein.
Bitte beachte, dass du bei einem Verkauf deines Fahrzeugs dazu verpflichtet bist, den neuen Käufer über die bereits abgetretene THG-Prämie zu informieren.