Nein, leider nicht. Die Gesetzesrahmen der THG-Quote sieht nur Halter von batterieelektrischen Fahrzeugen vor. Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge sind derzeit nicht quotenberechtigt.
Nein, leider nicht. Die Gesetzesrahmen der THG-Quote sieht nur Halter von batterieelektrischen Fahrzeugen vor. Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge sind derzeit nicht quotenberechtigt.