Ja, damit du von der THG-Quote profitieren kannst, musst du zum Einreichungszeitpunkt deiner Unterlagen Halter des Fahrzeugs sein. Es ist nicht notwendig während des gesamten Abtretungszeitraums der Halter des Fahrzeugs zu bleiben.
Bitte beachte: Pro Jahr und Fahrzeug kann die THG-Quote nur einmal abgetreten und vermarktet werden. Falls du ein gebrauchtes Elektrofahrzeug gekauft hast, kann es sein, dass der Vorbesitzer bereits die THG-Quote für dieses Jahr abgetreten hat. In diesem Fall kannst du dir die THG-Prämie erst sichern, nachdem der Abtretungszeitraum des Vorbesitzers geendet hat. Hast du dein Elektrofahrzeug innerhalb von Deutschland gekauft, so ist der Vorbesitzer dazu verpflichtet dich über die Abtretung der THG-Quote zu informieren. Frage hierzu am besten direkt beim Kauf nach.