Das Umweltbundesamt ist gemäß der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) zuständig für die Prüfung der eingesetzten Kraftstoffe und ist auch verantwortlich für die Zertifizierung der eingesparten Emissionen. Die Steuerung der THG-Quote wird durch die BImSchV Nr. 38 sowie durch das deutsche Bundesemissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt.